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"Grundschule Dr. Hermann Blumenau"
Aktuelle Informationen
(geändert: 05.03.2021)
Schulbetrieb ab 8. März 2021
Unter dem nachstehenden Link finden Sie den Runderlass des Bildungsministeriums zur Organisation des Schulbetriebs in den jeweiligen Landkreises.
Elternbrief des Bildungsministers
Bildungsminister Tullner hat sich mit einem Brief an die Eltern und Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt gewandt.
Es gelten die Bestimmungen der 5. Verordnung zur Änderung der
9. Eindämmungsverordnung vom 25. Februar 2021
5._aevozur9eindv_lesefassung.pdf
Aktueller Rahmenhygieneplan
Hier finden Sie die Änderung des Rahmenplans für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie mit Stand vom 22. Februar 2021.
rahmenhygieneplan_lesefassung_vom_22.02.2021.pdf
Maskenpflicht
Für alle Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte gilt eine Maskenpflicht innerhalb des Schulgebäudes und ab 09.11.2020 auch auf dem Schulgelände, aber nicht während des Unterrichtes.
Bitte vergessen Sie nicht, Ihrem Kind einen Mund-Nasen-Schutz mitzugeben, dieser ist ständig mitzuführen. Danke
Kleidung nach dem Zwiebelprinzip
Entsprechend dem vorliegenden Hygieneplan ist seitens der Schule eine intensive Lüftung der Räume während des Unterrichtes und während der Pausen verpflichtend.
Um den Wechsel zwischen Wärme und Kälte für die Kinder erträglicher zu machen, ist Kleidung nach dem Zwiebelprinzip hilfreich.
(geändert: 23.02.2021)
Schulbetrieb ab 1. März 2021
Die Erlasse "Schulleiterbrief vom 22. bzw. 23.02.2021" des Ministeriums für Bildung liegen vor.
In diesen Schulleiterbriefen wird geregelt, das die Grund- und Förderschulen ab 01.03.2021 vorerst bis zu den Osterferien den vollständigen Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht wieder aufnehmen.
Die Befreiung von der Präsenzpflicht heißt, dass Eltern entscheiden, ob ihr Kind am Unterricht in der Schule teilnimmt.
Die Schulpflicht ist nicht aufgehoben.
Wir benötigen künftig bis auf Widerruf jeweils freitags für die kommende Woche eine Erklärung über die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme am Präsenzunterricht. Diese Erklärung finden Sie im Bereich "Internes"-wöchentliche Abfrage zur Teilnahme am Präsenzunterricht.
Eine Notbetreuung an den Grundschulen oder Distanzunterricht findet nicht statt.
Die aktuelle Fassung des Rahmenhygieneplans finden Sie in der entsprechenden Rubrik auf dieser Seite.
Weitere Informationen folgen im Elternbrief.
(geändert: 03.02.2021)
Voraussichtlicher Schulbetrieb nach den Winterferien (ab 15.02.2021)
Für die Zeit nach den Winterferien gelten aufgrund des Schulleiterbriefes vom Bildungsministerium
voraussichtlich folgende Regelungen:
Auszug aus dem Schulleiterbrief
1. Der Schulbetrieb in der derzeit geltenden Struktur wird auch nach den Winterferien bis zum Ende der
8. Kalenderwoche fortgesetzt. Hierüber sind die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern zu informieren.
2. Soweit in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 pro 100.000
Einwohner im Zeitraum 22.- 26. Februar 2021 an allen Tagen unterschreitet, wird ab dem 1. März 2021 an den
Grundschulen und den Förderschulen der Präsenzunterricht unter Befreiuung von der Präsenzpflicht wieder
aufgenommen. Dabei findet der Unterricht an Grundschulen in festen Lerngruppen insbesondere durch die
Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer statt. Notbetreuung an den Grund- und Förderschulen oder
Distanzunterricht findet nicht statt.
Für die übrigen Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen (außer Förderschulen) und die
berufsbildenden Schulen wird der eingeschränkte Regelbetrieb eingerichtet. Davon ausgenommen sind die
Abschlussklassen; für diese wird der Präsenzunterricht fortgesetzt. Im eingeschränkten Regelbetrieb ist die
Notbetreuung für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
3. Sobald in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 50 pro 100.000
Einwohner an fünf aufeinander folgenden Schultagen unterschreiten, findet an allen Schulen des jeweiligen
Landkreises oder der jeweiligen Kreisstadt wieder Regelbetrieb statt.
(geändert: 08.01.2021)
Schulschließungen ab dem 11. Januar 2021
Ab dem 11.01.2021 bleiben die Schulen in Sachsen-Anhalt geschlossen. Für die Jahrgänge 1-6 wird es eine Notbetreuung geben.
Die Notbetreuung steht Eltern aus systemrelevanten Berufen zur Verfügung.
Das Formular finden Sie unter der Rubrik "Informationen und Formulare".
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/schuljahr-20202021/
Elternbrief des Ministers vom 27.08.2020